Alle LFV-Lippestrecken befinden sich unterhalb Hamm flussabwärts!
Nordufer (in Fließrichtung gesehen rechts) km 68,15 bis km 73,21
(einschließlich Schleusenkanal in Stockum)
Hier geht’s los.
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km 85,60 bis km 88,20
km 91,55 bis km 92,42
km 93,50 bis km 125,50
km 148,85 bis km 152,00
km 155,00 bis km 157,70
Südufer (in Fließrichtung gesehen links)
km 68,15 bis km 73,21
km 84,80 bis km 126,00
km 149,40 bis km 160,00
Und hier (bei B) endet die Lippe-Strecke des LFV
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Naturschutzgebiete mit Angelverbot sind durch eine entsprechende Beschilderung gekennzeichnet!
Erlaubte Fanggeräte:
3 Angelruten mit je einem Haken
Senke bis zu 1 x 1 m für den Köderfischfang (Bei Benutzung einer Senke dürfen keine Angelruten im Einsatz sein!)
1 Aalreuse, Eingangsöffnung bis 8 cm Ø
jedoch nicht vom 01.05. bis 30.06.
Die Reuse ist mit einem Metallschild, das den Namen und die Adresse des Erlaubnisscheininhabers aufweist, zu versehen.
Die Regelung gilt nur für die Verbands-Lippestrecken.
Hier mal die Strecke als Straßenverbindung. Die ist ca. 40 km kürzer, sie führt ja nicht direkt am Ufer der Lippe entlang.
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