Gastangler bekommen einen Fischerei-Erlaubnisschein bei der offiziellen Ausgabestelle, Zoohandel Amigo, Bahnhofsstraße 34 in Rietberg. Der Tagesschein kostet 15,- Euro incl. Pfand, bei Rückgabe des ausgefüllten Scheines werden 5,- Euro erstattet.
Ein gültiger Jahres – bzw. Fünfjahresfischereischein ist zwingend erforderlich.
Barrierefreie Angelplätze Bericht in DIE GLOCKE
Nordrhein-Westfalen
Ein Ausländer muss bei der Beantragung des Fischereischeins an seinem Urlaubsort ausreichende Kenntnisse nachweisen, die für die Ausübung des Fischfangs notwendig sind. Die aktive Mitgliedschaft in einem Anglerverband reicht dafür aus.
Mit dem Erwerb des Fischerei-Erlaubnisschein (Tagesschein) wird dem Inhaber die Erlaubnis erteilt, den Fischfang mit 2 Handangeln, worunter in der Zeit vom 1. Mai bis zum 31. Dezember eine Raubfischangel sein darf, auszuüben. Die Erlaubnis beschränkt sich auf einen Tag, und zwar den mit dem des auf dem Schein eingetragenen Datums von 0.00 – 23.59 Uhr. Außer der Handangel dürfen andere Fanggeräte nicht verwendet werden!
Gewässer: Ems in Rietberg, vom grünen Törchen / Steg an den Schlossteichen (Ende Emswanderweg), bis zum Stau Eiscafe Dolomiti in der Stadt.
Fangbegrenzung: Die tägliche Fangmenge ist auf 3 Edelfische, worunter nur 1 Hecht oder 1 Zander sein darf, beschränkt. Die Äsche ist ganzjährig geschützt und darf dem Gewässer nicht entnommen werden. Alle weiteren Fischarten, soweit sie nicht gesetzlich geschützt sind, unterliegen keiner Fangbegrenzung.
Es gelten die gesetzlichen Schonzeiten und Mindestmaße (NRW). Der Fang mit lebenden Köderfischen und das Hältern von Fischen sind nicht gestattet. Untermaßige oder in der Schonzeit gefangene, sowie ganzjährig geschützte Fische und Edelkrebse sind sofort schonend zurückzusetzen. Alle Fische sind sofort nach dem Fang in die unten aufgeführte Liste einzutragen, bei Platzmangel Rückseite benutzen.
Die Ems darf vom 15.02. des Jahres bis zum 30.04. des Jahres nur mit natürlichen Ködern, ausgenommen Fliegen, befischt werden.
Der Angelplatz ist sauber zu verlassen, selbst dann, wenn dort Abfälle vorgefunden wurden. Das Mitführen aller Angelpapiere und aller für den waidgerechten Fischfang erforderlichen Geräte (Zubehör) ist oberstes Gebot. Der Gastangler hat sich auf Verlangen von Aufsichtspersonen einer Kontrolle seiner Papiere und Geräte zu unterziehen.
Bei Verstößen gegen diese oder die gesetzlichen Bestimmungen muss mit einer Anzeige und Entzug der Angelerlaubnis gerechnet werden!