Jugendliche ohne Fischerprüfung

Was viele nicht wissen:  Jugendliche ohne Fischerprüfung dürfen auch angeln, wenn ihr Begleiter mit Fischerprüfung unter 18 Jahre alt ist. In eurem eigenen Interesse solltet ihr euch aber auf nur einen Begleiter ohne Prüfung beschränken, weil ihr für diese Person mitverantwortlich seid. Das gilt nicht für Kinder unter 10 Jahren, die noch keinen Jugendfischereischein haben.  Wenn ihr jemanden mitnehmt, achtet bitte darauf, dass derjenige seine Papiere und die Grundausrüstung Unterfangkescher, Maßband, Hakenlöser, Fischbetäuber und Messer dabei hat. Das gilt für jeden Angelfischer. Wer diese Dinge bei einer Kontrolle nicht vorzeigen kann, muss das Angelfischen unverzüglich beenden.
Die Grundausrüstung muss einsatzfähig sein, bevor mit dem Angeln begonnen wird.  Erst wenn die bereit liegt, könnt ihr damit anfangen, die Rute bereit zu machen. Angeln ohne Papiere ist Fischwilderei und damit eine Straftat. Diese Dokumente gehören zur Angelausrüstung, nicht zu Hause in die Schublade.
Und aus gegebenem Anlass weisen wir noch einmal darauf hin:  Solange sich ein Köder im Wasser befindet, muss sich die Rute unter eurer direkten Kontrolle befinden. Wenn ihr mit einem Kollegen, der an einer anderen Stelle sitzt, quatschen wollt, ist der Köder vorher einzuholen.

 

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